Die Fahrtkosten zur Arbeit können von der Steuer abgezogen werden. Dabei können die Kosten sowohl mit dem Velo, dem ÖV, oder dem eigenen Auto entstanden sein. Beim Abzug von Fahrtkosten gilt es einige Details zu berücksichtigen. Denn die angefallenen Fahrtkosten sind nicht immer anrechenbar und müssen alle Anforderungen erfüllen. Darüber hinaus gilt ein Höchstbetrag der abziehbaren Kosten von CHF 3'000.